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hba1c - das Blutzuckergedächtnis

Mit dem Begriff Hba1c wird jener rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) bezeichnet, der an Traubenzucker (Glukose) gebunden ist, weshalb diese Abkürzung für Glykohämoglobin steht. Bei einer Blutuntersuchung hinsichtlich der Einschätzung eines Diabetesrisikos (Diabetes mellitus/Zuckerkrankheit) oder bei einer Diagnose des Krankheitsverlaufs wird der Anteil des Glykohämoglobins in Relation zum gesamten Hämoglobin kontrolliert.

Der erhaltene Wert ist nicht für eine aktuelle Bestandsaufnahme relevant, sondern gibt Auskunft über den Blutzucker der letzten acht bis zwölf Wochen - daher wird der Glykohämoglobin-Wert auch Blutzuckergedächtnis bzw. Langzeit-Blutzucker genannt. Je öfter und länger der Blutzucker aufgrund einer unausgeglichenen Stoffwechsellage in dieser Zeit erhöht war, umso mehr Blutfarbstoff hat sich mit dem Traubenzucker verbunden.
Das Glykohämoglobin stellt den entscheidenden Messwert dar, mit dem die Zuckerkrankheit beobachtet und die Patienten medikamentös eingestellt werden, weshalb man ihn regelmäßig, etwa alle drei Monate, kontrollieren lassen sollte.

Rote Blutkörperchen leben nämlich ca. 120 Tage, wobei permanent ein Austausch von verzuckerten alten gegen noch nicht verzuckerte neue stattfindet.

Die Anlagerung der Zuckermoleküle an das Hämoglobin erfolgt relativ langsam und ist während der ersten Stunden sogar rückbildungsfähig. Daher haben kurzfristig hohe Werte, wie zum Beispiel nach einer Ernährungssünde, kaum Einfluss auf das Glykohämoglobin. Aber auch umkehrt gilt: Blutzuckerspitzen können durch nachfolgende Unterzuckerung größtenteils wettgemacht werden, woraus ein kaum oder gar nicht erhöhter Wert resultiert, der fälschlicherweise eine optimale medikamentöse Einstellung des Patienten vorspiegelt. Doch auch diese Radikalmaßnahme hat keinen Einfluss auf das Glykohämoglobin, weshalb die Messung des Langzeit-Blutzuckers äußerst aussagekräftig ist.

Das Glykohämoglobin wird nach der Blutabnahme und Analyse im Labor üblicherweise mit dem behandelnden Arzt besprochen, der den Wert in einen Diabetespass einträgt und mit dieser Maßnahme die Zuckerkrankheit seiner Patienten überwacht.

Bei Bedarf kann bei einem nicht zufriedenstellenden Ergebnis eine Korrektur der medikamentösen Einstellung vorgenommen werden. Darüber hinaus ist der Mediziner in der Lage, bei einem neuen Patienten, der die Zuckerkrankheit mutmaßlich geerbt hat, mithilfe einer solchen Messung das Diabetesrisiko in Bezug auf die Stoffwechselgüte der letzten acht bis zwölf Wochen abzuschätzen.
Leider werden je nach Labor, welches die Analysen durchführt, unterschiedliche Methoden zur Bestimmung des Glykohämoglobins eingesetzt, dessen Ergebnisse im Normalbereich leicht voneinander abweichen können.

Es ist die Pflicht des behandelnden Arztes, den exakten Normbereich des beauftragten Labors zu kennen, damit er zuverlässige Aussagen hinsichtlich der Ergebnisse seiner Patienten treffen kann. Dieser Normalbereich liegt bei den üblichen Laborverfahren in Deutschland für gesunde Menschen bei rund sechs Prozent.

In der letzten Zeit hat sich jedoch herauskristallisiert, dass die üblichen Verfahren zur Bestimmung des Langzeit-Blutzuckers auch Verunreinigungen erfassen, sodass in Folge der Wert stets zu hoch ausfällt. Man hat daher einen Standard entwickelt, in den
ausschließlich jener rote Blutfarbstoff eingeht, an den sich bereits Zuckermoleküle angebunden haben. Aus diesem Grund liegen die Laborergebnisse nun etwa 30 Prozent niedriger als zuvor.

Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, werden die Glykohämoglobin-Werte, die man mit dem neuen Standard bestimmt hat, in der Einheit mmol/mol (glykosyliertes Hämoglobin im Gesamthämoglobin) angegeben. Der Wert für gesunde Menschen liegt bei 28 bis 38 mmol/mol.
Bis auf weiteres werden noch beide Angaben, Prozent und mmol/mol, verwendet.







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